der Knotenbereich ist für die Verkehrsteilnehmenden frühzeitig erkennbar. Den Beschwerdeführenden ist zwar insofern Recht zu geben, als Knotenbereiche und Situationen mit Fussgängerstreifen grundsätzlich eine höhere Aufmerksamkeit von den Verkehrsteilnehmenden fordern und Strassenreklamen in solchen Bereichen heikel sein können. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in solchen Bereichen Reklamen per se immer zu einer potentielle Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen. Es ist immer eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.