Als Fazit hält der OIK II fest, die Verkehrssicherheit werde durch den geplanten Werbeträger nicht gefährdet. Die sorgfältige Analyse der Gemeinde Ostermundigen sei eine sehr gute Entscheidungsgrundlage und der OIK II schliesse sich dem daraus gezogenen Fazit des Regierungsstatthalteramtes an. Die Stele weise häufig Ortsfremde an die richtige Stelle, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirke.