sorgen und überraschende Manöver oder Suchverkehr verhindern. Der Abstand von 2.70 m, welcher das Holzprofil (welches zeigt, wo die Stele zu stehen kommt) vom Strassenrand aufweist, scheint auch vor Ort richtig gewählt zu sein. Eine Stele an dieser Stelle behindert weder die Sicht bei der Ausfahrt, noch die Sicht auf den Fussverkehr. Auch lenkt eine so kleine Firmenanschrift den Verkehr nicht ab. Da sind Beschriftungen auf Plakatwänden (…), Informationen auf Container oder Plakate auf Strom-Verteilkasten wohl störender."