Knotenbereich keine Unfallhäufigkeit ersichtlich. Beim Bauvorhaben handle es sich um eine nicht beleuchtete Werbestele bzw. Hinweistafel. Diese solle den Besuchern zeigen, wo sich der zurückversetzte und schwer zu findende Eingang des Geburtshauses A.________ befinde. Die Stele stelle keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar. Die Kreuzung sei aufgrund ihrer geneigten Lage frühzeitig erkenn- und begreifbar. Dies stütze auch die Unfallstatistik, die keine Häufung von Unfällen zeige. Dies gelte für sämtliche Verkehrsteilnehmer in beide Richtungen auf der I.________strasse.