d) Die Abteilung Tiefbau und Betriebe hielt im vorinstanzlichen Verfahren in ihrem Bericht vom 17. September 201916 fest, die notwendigen Sichtweiten von der Ausfahrt neben dem Gebäude I.________strasse 56 seien eingehalten und durch die Stele nicht tangiert. Sie reichte dazu einen Plan ein, in dem die notwendigen Sichtfelder bei der Ausfahrt sowie auch die erforderliche Sichthaltefreifläche auf den Fussgängerstreifen an der L.________strasse eingezeichnet sind. Weiter führte die Abteilung Tiefbau und Betriebe aus, der Knoten I.________strasse, L.________weg und J.________weg befinde sich in einer langgezogenen Kurve in einer leichten Hanglage.