Die geplante Werbetele werde die bereits komplizierte und wenig übersichtliche Situation unnötig verschlimmern. Die Beschwerdeführenden verweisen weiter auf ein Merkblatt SVI 2016/01 "Reklame im Strassenraum" und die Checkliste "Verkehrssicherheit bei Strassenreklamen" (Anhang zur BSIG Nr. 7/725.1/8.1) und kritisieren, der OIK II habe nicht auf die Beurteilungskriterien dieser Unterlagen zurückgegriffen.