In ihrer Eingabe zum Fachbericht des OIK II halten die Beschwerdeführenden an ihrer Auffassung fest und weisen zudem darauf hin, dass der Zeitpunkt der Begehung durch den Vertreter des OIK II (30. April 2020) während der "Corona- Krise" nicht geeignet sei, die Verkehrslage an der I.________strasse adäquat wiederzugeben. Die geplante Werbetele werde die bereits komplizierte und wenig übersichtliche Situation unnötig verschlimmern.