Diese Situation erfordere eine erhöhte Aufmerksamkeit. Zusammengefasst bewirke die Werbestele wegen ihrer roten Farbe, Ausrichtung und Erscheinung als auch wegen des Standorts (Nähe von Fussgängerstreifen, Kreuzung/Einmündung sowie Distanz zur Strasse) eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. In ihrer Eingabe zum Fachbericht des OIK II halten die Beschwerdeführenden an ihrer Auffassung fest und weisen zudem darauf hin, dass der Zeitpunkt der Begehung durch den Vertreter des OIK II (30. April 2020) während der "Corona- Krise" nicht geeignet sei, die Verkehrslage an der I.________strasse adäquat wiederzugeben.