Als heikel werde die Situation morgens und abends bezüglich der hohen gefahrenen Geschwindigkeiten und der Fussgängerstreifen (Nichtgewähren des Fussgängervortritts) beurteilt. Die Werbestele werde die komplizierte und wenig übersichtliche Situation noch "unnötig verschlimmern". Zudem machen die Beschwerdeführenden geltend, die Feststellungen im Fachbericht vom 30. April 2020 zum Verkehrsaufkommen seien wegen der "Corona-Krise" nicht repräsentativ. Die Verfahrensbeteiligten und der OIK II erhielten Gelegenheit, zur Eingabe der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen.