Ostermundigen beantragt mit Eingabe vom 25. März 2020 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Einreichung einer einlässlichen Stellungnahme verzichtete sie und verwies stattdessen auf den Amtsbericht der Gemeinde vom 8. Juli 2019 mit Ergänzung vom 18. September 2019 sowie auf den Gesamtentscheid der Vorinstanz. Das Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) verzichtete mit Schreiben vom 21. Februar 2020 und unter Verweis auf die Akten auf die Einreichung einer förmlichen Vernehmlassung.