2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 21. Februar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 16. Januar 2020 und die Erteilung des Bauabschlags für die projektierte 1/11 BVD 110/2020/20