I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Februar 2019 bei der Gemeinde Ostermundigen ein Baugesuch ein für das Errichten einer Werbestele auf der Parzelle Ostermundigen Grundbuchblatt Nr. H.________. Die (Strassen-)Parzelle liegt in der Dorfschutzzone (DS) und steht im Eigentum der Einwohnergemeinde Ostermundigen. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerin 2 und der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend: Beschwerdeführende) Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 16. Januar 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.