c) Soweit die Beschwerdeführerin 2 bestreitet, dass die verwendeten Antennendiagramme tatsächlich den «worst-case» darstellten, würde es sich dabei bloss um eine unbelegte Behauptung handeln. Das AUE als kantonale Fachbehörde hat das Standortdatenblatt mit den Antennendiagrammen geprüft und für korrekt befunden. Die BVD sieht keine Veranlassung von dieser Einschätzung der Fachbehörde abzuweichen.