Anwendung eines Korrekturfaktors zu einer im Vergleich mit konventionellen Antennen strengeren Beurteilung von adaptiven Antennen, da die tatsächliche Strahlung in der Umgebung der Anlage insgesamt als zu hoch eingeschätzt wird.15 Eine solche Überschätzung der tatsächlichen Strahlung liegt im Interesse des Schutzes der Nachbarschaft vor nichtionisierender Strahlung und müsste damit auch im Interesse der Beschwerdeführerin 2 liegen.