Somit wurden die Antennen in einer sogenannten «worst case»-Betrachtung beurteilt. Diese Betrachtung basiert auf Antennendiagrammen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigten. Adaptive Antennen werden damit so betrachtet, als ob die maximale Sendeleistung gleichzeitig in alle möglichen Senderichtungen abgestrahlt würde. Damit ist sichergestellt, dass die Beurteilung für die von der Strahlung einer Mobilfunkanlage betroffene Bevölkerung auf der sicheren Seite bleibt.13 b) Nicht nachvollziehbar wäre insofern die Kritik der Beschwerdeführerin 2, die Verordnungsbestimmung für konventionelle Antennen seien aufgrund der «worst case»-