Damit hat sich die Stadt Biel der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 unterzogen. Die Beschwerdeführerin 1 bestätigt denn auch in ihrer Eingabe vom 20. Juli 2023, dass mit dem Antrag der Stadt Biel vom 27. Juni 2023 ihrer Beschwerde entsprochen werde. Demzufolge wird die Auflage in Ziff. 4.2 des Anhangs 1 des Bauentscheids vom 26. Oktober 2020 in Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 entsprechend angepasst. 3. Nichtionisierende Strahlung