Die Beschwerdeführerin 1 beantragte in ihrer Beschwerde die Streichung der Auflage im Bauentscheid, wonach der hohe Mast, der gemäss Planangaben keine Antennen mehr aufnehmen soll, vollständig zurückzubauen ist. Mit Stellungnahme vom 27. Juni 2023 teilte die Stadt Biel mit, die Auflage im Bauentscheid, wonach der hohe Mast, der gemäss Planangaben keine Antennen mehr aufnehmen soll, vollständig zurückzubauen sei, werde nach Rücksprache mit der kantonalen und kommunalen Denkmalpflege fallengelassen. Damit hat sich die Stadt Biel der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 unterzogen.