Nachdem die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit erhalten hatten, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen, bestätigte die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 20. Juli 2023, dass mit dem Antrag der Stadt Biel vom 27. Juni 2023 ihrer Beschwerde vom 26. November 2020 entsprochen werde. Zudem bestätigte die Beschwerdeführerin 1 in dieser Eingabe ihr Interesse an der beantragten Baubewilligung, sie könne und werde das Bauvorhaben wie beantragt realisieren. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten