Mit Stellungnahme vom 27. Juni 2023 stellte die Stadt Biel folgendes Rechtsbegehren: «Der Bauentscheid (…) sei mit Ausnahme des folgenden Teils der Auflage gemäss Ziff. 4.2 des Anhangs 1, "der hohe Mast, der gemäss Planunterlagen keine Antennen mehr aufnehmen soll, ist vollständig zurückzubauen" (dieser Teil der Auflage wird fallen gelassen), zu bestätigen.» Diesen Antrag hätten die Baubewilligungsbehörde sowie die kantonale und kommunale Denkmalpflege an einer gemeinsamen Sitzung beschlossen.