Die Beschwerdeführerin 2 teilte mit Schreiben vom 25. April 2023 mit, sie halte auch in Kenntnis des Bundesgerichtsentscheids vom 14. Februar 2023 an ihrer Beschwerde fest. Am 5. Juni 2023 reichte die Beschwerdeführerin einen Nachtrag zu ihrer Beschwerde ein. Sie teilte darin unter anderem mit, dass sie weiterhin im Einspracheperimeter arbeite, auch wenn sie ihren Arbeitsplatz gewechselt habe. Sie arbeite 2.5 Tage pro Woche an diesem Arbeitsplatz und halte sich mindestens 22 Stunden pro Woche dort auf. Zudem bestritt die Beschwerdeführerin 2 ein Interesse der Beschwerdeführerin 1 an der Fortführung des Verfahrens, da die nachgesuchten Antennentypen nicht mehr lieferbar seien.