2/8 BVD 110/2020/209 1 mit, Abklärungen hätten ergeben, dass die Firma A.________ unverändert darauf angewiesen sei, die Anlage in der aktuellen Konfiguration am hohen Mast betreiben zu können. Die Beschwerdeführerin 1 könne daher auch einer gemäss Antrag der Stadt Biel angepassten Ziff. 4.2 nicht zustimmen und sie beantrage unverändert deren Aufhebung im Sinne ihrer Beschwerde.