Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 zum Schluss, seine Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Aus der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Beurteilung der Sachlage erfordere. Die Stadt Biel stellt in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 folgende Rechtsbegehren: