Hinsichtlich der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 gab es den Einsprechenden inklusive der Beschwerdeführerin 2 Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Beschwerdeführerin 1 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Dezember 2020 die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 inklusive aller (Verfahrens-)Anträge. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 zum Schluss, seine Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und damit bewilligungsfähig sei.