3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren unter RA Nr. 110/2020/209. Zudem führte es den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit, zur Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 Stellung zu nehmen. Hinsichtlich der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 gab es den Einsprechenden inklusive der Beschwerdeführerin 2 Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen.