2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 am 26. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgendes Rechtsbegehren: «Die Ziff. 4.2 des Entscheids der Stadt Biel vom 16. Oktober 2020 sei insoweit aufzuheben, als dass Ziff. 4.2 auf Ziffer 3 des Anhangs 1 verweist und Ziffer 31 des Anhangs 1 ihrerseits auf den Fachbericht der städtischen Denkmalpflege referenziert, in dem Letztere verlangt, dass der hohe Mast, der gemäss Planangaben keine Antennen mehr aufnehmen soll, vollständig rückgebaut wird.» Zur Begründung führte sie an, am hohen Masten betreibe auch die Firma A.______