Gemäss Ziff. 4.2 des Bauentscheids gelten die Bedingungen und Auflagen gemäss Anhang 1 als Bestandteil der Baubewilligung. Gestützt auf den Fachbericht der kommunalen Denkmalpflege vom 5. August 2019 sieht Ziff. 4.2 des Anhangs 1 folgende Auflage vor: «Der hohe Mast, der gemäss Planunterlagen keine Antennen mehr aufnehmen soll, ist vollständig zurückzubauen. Die neuen Einrichtungen sind in einer unauffälligen, nicht glänzenden Farbe auszuführen.» 1/8 BVD 110/2020/209