b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, es fehle an einem öffentlichen Interesse für die Wiederherstellung. Im Gegenteil habe das Gemeinwesen ein Interesse an der von der Bauherrschaft beantragten Sanierung mit Strohdämmung. Als positiver Nebeneffekt könne zudem mit der grösseren Dachfläche mehr Solarenergie erzeugt werden. Die steilere Dachneigung mit dem leicht grösseren Dachvorsprung würde sich auch in ästhetischer Hinsicht positiv auswirken. Der wiederherzustellende Zustand sei damit schlechter oder jedenfalls nicht besser als der jetzige.