Die Beschwerdeführenden haben die entsprechende Isolation noch nicht ausgeführt.15 Sie machen selbst geltend, es bestünde ein Zusammenhang zur nicht genehmigungsfähigen Volumenerweiterung und haben entsprechend auch keinen Antrag auf eine Teilbaubewilligung gestellt. 4. Wiederherstellung a) Kann ein bereits ausgeführtes Bauvorhaben nachträglich nicht bewilligt werden, so entscheidet die Baubewilligungsbehörde zusammen mit dem Bauabschlag darüber, ob und inwieweit der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG). Die