Der Begriff «unumgänglich» ist restriktiv und stellt hohe Anforderungen an die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung. Eine Erweiterung ist nur dann unumgänglich, wenn und soweit der aktuelle Zustand eine Vermietung oder einen Verkauf nicht zulassen würde und die Anforderungen an zeitgemässes Wohnen nicht erfüllt werden können. Der Massstab ist ein objektiver, auf die subjektiven Wünsche kommt es nicht an.8