a) Bauentscheide – und mit ihnen zusammen Verfügungen des AGR nach Art. 24 ff. RPG – können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 4 BauG3). Die BVD ist somit zur Beurteilung der Beschwerde gegen den Entscheid zuständig.