2/11 BVD 110/2020/208 2020 zugestellt hatte, reichten die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 15. Februar 2020 eine unaufgeforderte Stellungnahme ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen