7. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Teilbauabschlags mit Wiederherstellung und die Erteilung der Baubewilligung. Hinsichtlich der Verfügung des AGR vom 9. Oktober 2020 verlangen sie ebenfalls die Aufhebung, soweit diese das Vorhaben abschlägig beurteilt, sowie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Eventualiter beantragen die Beschwerdeführenden die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz.