6. In der Folge erliess die Gemeinde am 26. Oktober 2020 eine Teilbaubewilligung für die energetische Aussenwärmedämmung der Fassaden, die Montage einer Solar- und Photovoltaikanlage sowie für die Verbreiterung des Eingangspodests um 20 cm. Für den Abbruch der Dachkonstruktion ab Estrichboden und den Wiederaufbau mit geringfügiger Volumenerweiterung erteilte die Gemeinde den Bauabschlag. Ausserdem ordnete sie die Wiederherstellung an und verfügte, das Dachgeschoss sei in den ursprünglichen Zustand zurückzubauen.