5. Mit Stellungnahme vom 22. Juni 2020 hielt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) fest, der energetischen Aussenwärmedämmung der Fassaden, der Montage einer Photovoltaik- und Solaranlage sowie der Verbreiterung des Eingangspodests könne eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt werden. Hingegen könne für den Abbruch und Wiederaufbau des Dachgeschosses sowie für die vorgesehene Volumenerweiterung keine Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden. Am 9. Oktober 2020 erliess das AGR eine diesen Ausführungen entsprechende Verfügung.