3. Innert verlängerter Frist reichten die Beschwerdeführenden am 26. März 2020 bei der Gemeinde ein teilweise nachträgliches Baugesuch inkl. Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG1 ein für folgendes Vorhaben: «- Abbruch Dachkonstruktion ab Estrichboden. Wiederaufbau mit geringfügiger Volumenerweiterung. - Energetische Wärmedämmung der bestehenden Fassaden im Wohnbereich und auf Estrichboden. - Solar für Wasser und PV Anlage Stromerzeugung. - Verbreiterung Balkon und Eingangspodest Wohnung Erdgeschoss. - Nutzung: Dachgeschoss als Estrich. - Begehbarkeit Balkon und Eingangspodest gewährleisten.»