2. Mit Schreiben vom 11. Februar 2020 teilten die Beschwerdeführenden zusammengefasst mit, entgegen den Ausführungen in der Baueinstellungsverfügung würden sie im Dachstock keinen zusätzlichen Wohnraum erstellen. Vielmehr werde lediglich das Dach erneuert und 1/11 BVD 110/2020/208 energetisch saniert. Die Beschwerdeführenden stellten zudem das Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs in Aussicht.