d) Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haben der Gemeinde Wohlen bei Bern die Kosten der amtlichen Publikation des Ausnahmegesuchs im Betrag von CHF 2108.75 zu ersetzen. Das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde Wohlen bei Bern. 4. a) Die Gemeinde Wohlen bei Bern hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 2153.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 Parteikosten im Betrag von CHF 5024.95 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag.