2. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 21. Oktober 2020 wird wie folgt ergänzt: a) Die Gesamtbaubewilligung umfasst die Strassenanschlussbewilligung für die Einstellhallenzufahrt. b) Für die Erstellung der Einstellhallenzufahrt im Freihaltegebiet wird eine Ausnahmebewilligung erteilt. c) Es wird auf die Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden bezüglich der Ausnahmebewilligung für die Erstellung der Einstellhallenzufahrt im Freihaltegebiet hingewiesen.