24/27 BVD 110/2020/207 Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden ein Drittel ihrer Parteikosten, also CHF 2871.90 zu erstatten. 25/27 BVD 110/2020/207 III. Entscheid 1. Hinsichtlich der Einsprache vom 15. März 2021 wird das Verfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.