Von Gemeindestrassen ist ein Abstand von mindestens 3,60 m einzuhalten.41 Die Besucherparkplätze sollen mit einem Abstand von 1 m – 1,40 m zum Fahrbahnrand der P.________strasse angelegt werden. Damit wird der vorgeschriebene Strassenabstand unterschritten. Die Beschwerdegegnerschaft hat ein entsprechendes Ausnahmegesuch gestellt.