Die Vorinstanz sei diesbezüglich ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen. Im Umstand, dass es sich bei den Parkplätzen um eine leicht entfernbare Anlage handle, seien keine besonderen Verhältnisse zu erblicken. Das Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» sehe vor, dass oberirdische Parkplätze wo möglich hinter der Fassadenflucht angelegt werden sollten. Zudem lägen diese oberirdischen Parkplätze im Freihaltegebiet und würden auch eine diesbezügliche Ausnahebewilligung erfordern. b) Das Gebiet nördlich des Speichers, in dem die Besucherparkplätze erstellt werden sollen, befindet sich nicht im Freihaltegebiet. Eine diesbezügliche Ausnahmebewilligung ist nicht nötig.