Mit der erwähnten Dienstbarkeit und der diesbezüglichen Nebenbestimmung ist dafür gesorgt, dass bei der Einstellhallenausfahrt in die N.________strasse die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Damit ist unter Sicherheitsaspekten die geplante Erschliessung von der N.________strasse her einer Zufahrt über die P.________strasse vorzuziehen. Auf das Verkehrsaufkommen auf der N.________strasse hat die Lage der Zufahrt keinen Einfluss, da auch die P.________strasse über die N.________strasse erschlossen wird. Insgesamt überwiegen damit die für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung sprechenden Interessen. Die Ausnahme von den Vorschriften über das Freihaltegebiet gemäss Art.