44 Abs. 2 BewD).37 Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden ist daher auf das Ausnahmegesuch der Beschwerdegegnerschaft einzutreten und dieses ist im vorliegenden Entscheid materiell zu beurteilen. Die erforderliche Publikation (Art. 44 Abs. 1 BewD) ist erfolgt; die dagegen gerichtete Einsprache muss infolge Einspracherückzugs nicht beurteilt werden. Zu prüfen sind die von den Beschwerdeführenden gegen die Ausnahme vorgebrachten Argumente.