Zudem sei bei Ausnahmen von Bestimmungen, welche dem Denkmal-, Ortsbild- und Landschaftsschutz dienten, besondere Zurückhaltung geboten. Es gehe nicht an, dass die Beschwerdegegnerschaft sich zur Begründung ihres Ausnahmegesuchs auf das Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» beziehe, wenn sie dessen Vorgaben anderer Hinsicht (Ein- bzw. Unterordnung von Neubauten, Anordnung oberirdischer Parkplätze) nicht einhalte. Die Behauptung, dass mehrere Erschliessungsvarianten geprüft worden seien und diejenige ab der N.________strasse sich als die beste erwiesen habe, werde von der Beschwerdegegnerschaft nicht belegt.