Dies gelte insbesondere, wenn ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Lösung zu erreichen sei. Hier habe sich im qualitätssichernden Verfahren gezeigt, dass die Erschliessungsvariante ab der N.________strasse die beste sei. Auf Veranlassung der BVD hat die Gemeinde das Ausnahmegesuch der Beschwerdegegnerschaft publiziert. Dagegen ging eine Einsprache von Dritten ein; zudem reichten die Beschwerdeführenden eine Einspracheschrift ein. Das Rechtsamt beteiligte die neuen Einsprechenden am Verfahren. Diese haben ihre Einsprache am 13. April 2023 wieder zurückgezogen.