Sollen rechtsgültige Bauvorschriften abgeschafft werden, so ist dafür das für Gesetzesänderungen vorgesehene Verfahren einzuhalten. Bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts bleiben die bisherigen Bestimmungen verbindlich. Die Beschwerdegegnerschaft beruft sich auf die Praxis der Gemeinde, die andernorts Abstellplätze, Zufahrten und andere Erschliessungsanlagen sowie Nebenbauten im Freihaltegebiet bewilligt habe. Sie hat diesbezügliche Bilddokumentationen eingereicht. Inwiefern die darauf abgebildeten Anlagen mit der streitigen Einstellhallenzufahrt vergleichbar sind, ob sie unter Geltung von Art.