Das Verfahren zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung ist jedoch noch im Gange. Auch unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Gemeindeautonomie geht es entgegen den Ausführungen der Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 21. Mai 2021 nicht an, die Bestimmung zum Freihaltegebiet gestützt auf das Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» vom 27. August 2019 neu zu interpretieren und daraus zu folgern, dass Erschliessungsanlagen ab der N.________strasse nunmehr zulässig sind. Sollen rechtsgültige Bauvorschriften abgeschafft werden, so ist dafür das für Gesetzesänderungen vorgesehene Verfahren einzuhalten.