Dies betrifft auch die Grünfläche westlich des bestehenden Bauernhaus. Der klare Wortlaut der Bestimmung lässt keinen Raum für die von der Gemeinde vertretene grosszügigere Deutung. Die mit den Freihaltegebieten einhergehenden Beschränkungen lassen sich offenbar mit neueren konzeptuellen Überlegungen der Gemeinde nicht mehr vereinbaren. In der revidierten baurechtlichen Grundordnung soll daher auf die Freihaltegebiete verzichtet werden. Das Verfahren zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung ist jedoch noch im Gange.