Der südliche Teil der Bauparzelle befindet sich in einem Freihaltegebiet. Hier befindet sich einerseits das umzubauende Bauernhaus. Die im südwestlichen Bereich der Bauparzelle geplante Zufahrt zur Einstellhalle befindet sich ebenfalls in diesem Bereich. Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, die Erstellung der Einstellhallenzufahrt sei unzulässig, da im Freihaltegebiet keine neuen Bauten und Anlagen erstellt werden dürften.