Die Beschwerdegegnerschaft hat mit Eingabe vom 1. Mai 2023 erklärt, dass sie mit einer solchen einverstanden wäre. Die Gesamtbaubewilligung ist daher mit der Nebenbestimmung zu verknüpfen, wonach die bestehenden sichtbehindernden Elemente bei Baubeginn beseitigt oder entsprechend reduziert werden müssen und die Einstellhalle erst benützt werden darf, wenn dies erfolgt und die Sichtberme nach Westen auf das Trottoir frei ist.